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| So funktioniert PhotovoltaikVergütung und KostenSolarstromvergütung per GesetzAls Betreiber einer netzgekoppelten Anlage erhalten Sie für „Ihren“ produzierten und in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom vom Stromnetzbetreiber eine Vergütung. Die Mindesthöhe dieser Einspeisevergütung ist über das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) gesetzlich festgelegt und über 20 Jahre garantiert. Für Anlagen über 5 Megawatt installierter Leistung ist die Einspeisevergütung für 15 Jahre vorgesehen. Bei einer in 2010 in Betrieb gehenden Anlage bis 30 kWp erhalten Sie z. B. 39,14 Cent pro eingespeister kWh. In 2011 bekommen Sie 28,74 Cent vergütet. Das und andere fortschrittliche Förderprogramme haben dafür gesorgt, dass sich die Investition in die eigene Solarstromanlage lohnt. Um die Industrie zur Weiterentwicklung der Technik und damit zu Kostensenkungen anzuspornen, hat der Gesetzgeber eine Besonderheit in das Gesetz eingebaut: Jedes Jahr sinkt die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen. Nach der Gesetzesanpassung in 2009 wird die Vergütung von Anlagen, die nach 2009 in Betrieb gehen, in der Regel zum 1. Januar jeden Folgejahres um einen festen Prozentsatz abgesenkt. In 2010 sank der Vergütungssatz für Solarstromanlagen bis 30 kW um 13 Prozent und in 2011 um ca. 9 Prozent.
Große Kostenspannen bei kleinen AnlagenJe nach Qualität, Auslegung, Hersteller und Marktentwicklung schwanken die Preise stark. Grundsätzlich sind größere PV-Anlagen günstiger im Preis. Zinsgünstige Darlehen wie das Programm „Solarstrom Erzeugen“ der KfW-Förderbank ermöglichen auch Betreibern von kleineren PV-Anlagen eine attraktive Finanzierung. | ![]() Inhalt | |||
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