Prinzipiell bleibt festzustellen: Die Pflicht zur Zahlung der Einspeisevergütung besteht auch ohne Abschluss eines Einspeisevertrages. Das haben mehrere Gerichte bereits rechtsgültig festgestellt. Trotzdem ist es meist sinnvoll, einen solchen Vertrag abzuschließen. Dort können dann z.B. die Modalitäten der Ablesung und Abrechung festgelegt werden.