Nein, die Vergütung für den erzeugten Solarstrom erfolgt nicht aus staatlichen Steuermitteln. Die Stromnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Vergütung für den Solarstrom zu bezahlen. Die Vergütung wird nach dem Verursacherprinzip auf alle Verbraucher umgelegt: wer viel Strom verbraucht, zahlt entsprechend mehr.
Die Umlage der EEG-Vergütungen auf den Strompreis führt zu einer nur sehr geringen Belastung des Einzelnen von ca. 80 Cent pro Monat. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Haushaltsstrompreis ist also vernachlässigbar gering. Er wird trotz der zu erwartenden Zunahme der Strommengen aus erneuerbaren Energien auch in den nächsten Jahren nur geringfügig an möglichen Strompreissteigerungen beteiligt sein.
Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage akzeptieren vier von fünf Deutschen die EEG-Umlage auf den Strompreis und wünschen sich für die Zukunft eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen.