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Layout Element Was ihr schon immer über Solarstrom wissen wolltet Layout Element
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Gilt die Vergütung des eingespeisten Solarstromes als steuerpflichtig?

Ja. Durch die Volleinspeisung nach dem EEG werden Sie als Betreiber umsatzsteuerpflichtig – unabhängig davon, ob Sie Gewinn erzielen oder nicht. Die „Kleinunternehmerregelung“ des Umsatzsteuerrechts ermöglicht zwar Kleinunternehmern mit einem Jahresumsatz von maximal 17.500 Euro eine Befreiung von dieser Pflicht. Dies trifft in der Regel bei den in Privathaushalten betriebenen PV-Anlagen zu. Aber denken Sie daran: Die Umsatzsteuerpflicht kann auch Vorteile bieten. Die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer wird vom Netzbetreiber zusätzlich zum Vergütungssatz ausbezahlt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer, die beim Kauf sowie bei Betrieb und Wartung der Anlage anfallen, beim Finanzamt als Vorsteuer geltend zu machen. Auf diese Weise können die Investitionskosten beträchtlich reduziert werden. Die Vorsteuerabzugsberechtigung kann auf Antrag beim Finanzamt erlangt werden.

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