Abstandhalter Layout Element Layout Element Layout Element Abstandhalter
Layout Element Was ihr schon immer über Solarstrom wissen wolltet Layout Element
Layout Element Layout Element Layout Element
Abstandhalter

Planung Ihrer Anlage

Einspeisevergütung nach EEG

Als Betreiber einer netzgekoppelten Anlage bekommen Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom eine lukrative Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage erhalten Sie eine entsprechende Mindestvergütung, welche für 20 Jahre garantiert ist.

Das bedeutet: Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie. Für eine in 2010 in Betrieb genommene Anlage erhalten Sie z. B. bis 2031 eine gleichbleibende Vergütung.

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich aber nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagentyp, und ist degressiv geregelt. Sie sinkt pro Jahr um einen bestimmten Prozentsatz.

Vergütungssätze für die Netzeinspeisung in Cent/kWh (Stand 01/11):

Anlagentyp 2010 ab 1.07.2010 ab 1.10.2010 ab 1.01.2011
Freiflächenanlage 28,43 25,02 24,26 21,11
Dachanlage bis 30 kW 39,14 34,05 33,03 28,74
Dachanlage bis 100 kW 37,23 32,39 31,42 27,33
Dachanlage ab 100 kW 35,23 30,65 29,73 25,86
Dachanl. ab 1000 kW 29,37 25,55 24,79 21,56

Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltende Vergütung für die Netzeinspeisung (siehe Tabelle oben). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen:

Abzug bis 30 % Eigenverbrauch: 16,38 Ct./kWh Anreiz: 3,62 Ct./kWh
Abzug ab 30 % Eigenverbrauch: 12 Ct./kWh Anreiz: 8 Ct./kWh

Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab. Es wird mit dem statistischen Durchschnittswert gerechnet. Durchschnittlicher Strompreis (netto): 20 Ct./kWh

Inbetrieb-nahme bis 30 kW/bis 30 % bis 30 kW/ab 30 % bis 100 kW/bis 30 % bis 100 kW/ab 30 % ab 100 kW/bis 30 % ab 100 kW/ab 30 % ab 500 kW
ab 1.07.2010 17,67 22,05 16,01 20,39 14,27 18,65 0,00
ab 1.10.2010 16,65 21,03 15,04 19,42 13,35 17,73 0,00
ab 1.01.2011 12,36 16,74 10,95 15,33 9,48 13,86 0,00

Die Tabellen und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.

Eine Seite zurückEine Seite weiter

Seite drucken Seite weiterempfehlen
Abstandhalter
Layout Element Layout Element Layout Element