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| Planung Ihrer AnlageEinspeisevergütung nach EEGAls Betreiber einer netzgekoppelten Anlage bekommen Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom eine lukrative Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage erhalten Sie eine entsprechende Mindestvergütung, welche für 20 Jahre garantiert ist. Das bedeutet: Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie. Für eine in 2010 in Betrieb genommene Anlage erhalten Sie z. B. bis 2031 eine gleichbleibende Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich aber nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagentyp, und ist degressiv geregelt. Sie sinkt pro Jahr um einen bestimmten Prozentsatz. Vergütungssätze für die Netzeinspeisung in Cent/kWh (Stand 01/11):
Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltende Vergütung für die Netzeinspeisung (siehe Tabelle oben). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen: Abzug bis 30 % Eigenverbrauch: 16,38 Ct./kWh Anreiz: 3,62 Ct./kWh Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab. Es wird mit dem statistischen Durchschnittswert gerechnet. Durchschnittlicher Strompreis (netto): 20 Ct./kWh
Die Tabellen und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung. | ![]() Inhalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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