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Planung Ihrer Anlage

Förderung durch die KfW

Mit dem KfW-Programm "Solarstrom erzeugen" können Sie Ihre Photovoltaik-Anlage günstig finanzieren. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte (Quellen: KfW, Solarpraxis AG):

Wer wird gefördert?

Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR.

Wie wird gefördert?

Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen.  

Was wird durch diese Solarförderung finanziert?

Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für die Errichtung, Erweiterung oder den Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie der Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaikanlage im Rahmen einer GbR. Hinzu kommt die Finanzierung der Messeinrichtungen, der Planung, der Montage und der notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen).

Finanzierungsumfang

Der Höchstbetrag liegt bei 100 % der Kosten, maximal gefördert werden 50.000 Euro je Vorhaben. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren.

Verzinsung

Die Zinsfestschreibung gilt wahlweise für fünf oder 10 Jahre bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.

Antrag 

Beantragt werden die Kredite über die Hausbank. Hierzu fügen Sie dem Antrag Ihre Kalkulation und den Kostenvoranschlag Ihres Fachhandwerkers bei.

Auszahlung

Sobald Ihnen die Rechnungen für Ihre Anlage vorliegt, reichen Sie diese bei der KfW ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nur wenige Tage später.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt über die KfW: www.kfw.de

 

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