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| Planung Ihrer AnlageBaugenehmigungMit Ausnahme von Freiflächenanlagen können PV-Anlagen im allgemeinen ohne Baugenehmigung installiert werden. Zu beachten ist lediglich der Denkmalschutz, weil Solaranlagen das äußere Bild eines Gebäudes verändern können. Ob eine Solaranlage genehmigt wird oder nicht, liegt zumeist im Ermessen der lokalen Behörde. Der Antragsteller sollte darlegen können, dass die optische Beeinträchtigung nicht erheblich ist und dass Solaranlagen in der heutigen Zeit zur Standardausstattung von Gebäuden gehören wie Antennen, Lärmschutzfenster oder Garagen. Antragsteller können sich auf die Änderungen des Bau- und Raumordnungsgesetzes von 1998 berufen. Danach gehört es zu den Aufgaben und Grundsätzen der Bauleitplanung, "die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien" zu berücksichtigen (§1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 BauGB). | ![]() Inhalt | |||
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