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Planung Ihrer Anlage

Einspeisevergütung mit dem EEG

Sie erhalten mit der Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom mehr Geld, als Sie selber für bezogenen Strom zahlen müssen. Dies ist im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) festgelegt. Je nach dem Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist. Die Einspeisevergütung richtet sich gemäß dem EEG nach dem Anlagentyp sowie dem Jahr der Inbetriebnahme und ist degressiv, also abnehmend, geregelt.  

Das bedeutet, dass 2010 in Betrieb gehende PV-Anlagen höher vergütet werden als Anlagen, die erst in 2011 installiert werden!

Vergütungssätze in Cent/kWh (Stand 11/10):

Anlagentyp 2009 2010 1.07.2010 1.10.2010
Freiflächenanlage 31,94 28,43 25,02 24,26
Dachanlage bis 30 kW 43,01 39,14 34,05 33,03
Dachanlage bis 100 kW 40,91 37,23 32,39 31,42
Dachanlage ab 100 kW 39,58 35,23 30,65 29,73
Dachanl. ab 1000 kW 33,00 29,37 25,55 24,79

Vergütungssätze für den Eigenverbrauch in Cent/kWh (Stand November 2010): 

Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltende Vergütung für die Netzeinspeisung (siehe Tabelle oben). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen:

Abzug bis 30 % Eigenverbrauch: 16,38 Ct./kWh Anreiz: 3,62 Ct./kWh
Abzug ab 30 % Eigenverbrauch: 12 Ct./kWh Anreiz: 8 Ct./kWh 

Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab. Es wird mit dem statistischen Durchschnittswert gerechnet. Durchschnittlicher Strompreis (netto): 20 Ct./kWh

Inbetrieb-nahme bis 30 kW/bis 30 % bis 30 kW/ab 30 % bis 100 kW/bis 30 % bis 100 kW/ab 30 % ab 100 kW/bis 30 % ab 100 kW/ab 30 % ab 500 kW
ab 1.07.2010 17,67 22,05 16,01 20,39 14,27 18,65 0,00
ab 1.10.2010 16,65 21,03 15,04 19,42 13,35 17,73 0,00

Wie wird die Vergütung beantragt?

Der Antrag wird bei Ihrem Energieversorger bzw. Stromlieferanten gestellt. Der Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber lediglich gemeldet. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Ansprechpartner ist also Ihr Energieversorger und natürlich Ihr Fachhandwerker, der Ihnen bei den Formalitäten gerne mit Rat und Tat zur Seite steht. Übrigens: Ab 1.1.2009 gilt eine Meldepflicht für neu installierte PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur.

Auszahlung

Gesetzliche Vorschriften zum Zeitpunkt der Auszahlung gibt es nicht. Jährliche Zahlungen bringen jedoch Zinsnachteile. Die Vergütung sollte also monatlich oder zumindest quartalsweise gezahlt werden.

Die Tabellen und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.

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