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Planung Ihrer Anlage
Einspeisevergütung mit dem EEG

Sie erhalten mit der Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom mehr Geld, als Sie selber für bezogenen Strom zahlen müssen. Dies ist im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) festgelegt. Je nach dem Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist. Die Einspeisevergütung richtet sich gemäß dem EEG nach dem Anlagentyp sowie dem Jahr der Inbetriebnahme und ist degressiv, also abnehmend, geregelt.  

Das bedeutet, dass 2010 in Betrieb gehende PV-Anlagen höher vergütet werden als Anlagen, die erst in 2011 installiert werden!

Anlagentyp 2009 2010 1. Juli 2010
Freiflächenanlage 31,94 28,43 24,17
Dachanlage bis 30 kW 43,01 39,14 32,88
Dachanlage ab 30 kW 40,91 37,23 31,27
Dachanlage ab 100 kW 39,58 35,23 29,59
Dachanl. ab 1000 kW 33,00 29,37 24,67

Weitere geplante Vergütungssätze ab 1. Juli 2010:

Freifläche auf Konversionsflächen: 25,30 Cent je kWh
Freifläche Landwirtschaft: keine Vergütung
Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp: 20,88 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp: 19,27 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp: 17,59 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 800 kWp: keine Vergütung

Wie wird die Vergütung beantragt?

Der Antrag wird bei Ihrem Energieversorger bzw. Stromlieferanten gestellt. Der Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber lediglich gemeldet. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Ansprechpartner ist also Ihr Energieversorger und natürlich Ihr Fachhandwerker, der Ihnen bei den Formalitäten gerne mit Rat und Tat zur Seite steht. Übrigens: Ab 1.1.2009 gilt eine Meldepflicht für neu installierte PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur.

Auszahlung

Gesetzliche Vorschriften zum Zeitpunkt der Auszahlung gibt es nicht. Jährliche Zahlungen bringen jedoch Zinsnachteile. Die Vergütung sollte also monatlich oder zumindest quartalsweise gezahlt werden.

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