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KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard"

Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert, z. B. Windkraft- oder Photovoltaikanlagen. 

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische, gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind
  • Freiberuflich Tätige
  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller, die den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen nicht förderfähig. (Infos hierzu finden Sie im KfW-Merkblatt zu Beihilfen)
Die Förderung von Sanierungsfällen und Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen.

Was wird finanziert?

 Investitionen in Deutschland

  • Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung gemäß dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuerbare Energien im Strombereich (EEG) vom 21.07.2004 (BGBl. l. S. 1918)

Investitionen außerhalb Deutschland

  • im grenznahen Bereich, wenn das Vorhaben zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beiträgt
  • im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt.

Wie wird im Programmteil „Standard“ gefördert?

  • durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.

In welchem Umfang wird gefördert?

Finanzierungsanteil

  • bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten

Kredithöchstbetrag

  • in der Regel maximal 10 Mio. Euro

Bitte achten Sie darauf, dass die Beihilfegrenzen nicht überschritten werden.

Zu welchen Konditionen wird finanziert?

Kreditlaufzeit

  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren

Bankdurchgeleiteter Kredit:
Risikogerechte Festlegung des Zinssatzes durch die Hausbank unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmer und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten.
Direktkredit:
geltender Programmzinssatz
Bei Zusage wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgelegt, danach wird der Zinssatz neu bestimmt.

Bereitstellungsprovision

0,25 % pro Monat für den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum

Auszahlung

96 %

Tilgung

  • in gleich hohen vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre
  • außerplanmäßige Tilgung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten möglich

Sicherheiten

Bankdurchgeleiteter Kredit:
bankübliche Sicherheiten, z.B. Grundschulden oder Bürgschaften
Direktkredit:
gebunden an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen

Kombinationsmöglichkeiten

Die Mittel aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien sind grundsätzlich mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar, nicht jedoch mit Krediten aus anderen KfW- oder ERP-Programmen.

Weitere Informationen: www.kfw.de oder beim KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer 01801/33 55 77 (Ortstarif).

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