Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert, z. B. Windkraft- oder Photovoltaikanlagen.
Wer wird gefördert?
In- und ausländische, gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind
Freiberuflich Tätige
Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller, die den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen nicht förderfähig. (Infos hierzu finden Sie im KfW-Merkblatt zu Beihilfen)
Die Förderung von Sanierungsfällen und Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen.
Was wird finanziert?
Investitionen in Deutschland
- Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung gemäß dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuerbare Energien im Strombereich (EEG) vom 21.07.2004 (BGBl. l. S. 1918)
Investitionen außerhalb Deutschland
- im grenznahen Bereich, wenn das Vorhaben zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beiträgt
- im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt.
Wie wird im Programmteil „Standard“ gefördert?
- durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
In welchem Umfang wird gefördert?
Finanzierungsanteil
- bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
Kredithöchstbetrag
- in der Regel maximal 10 Mio. Euro
Bitte achten Sie darauf, dass die Beihilfegrenzen nicht überschritten werden.
Zu welchen Konditionen wird finanziert?
Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
Bankdurchgeleiteter Kredit:
Risikogerechte Festlegung des Zinssatzes durch die Hausbank unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmer und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten.
Direktkredit:
geltender Programmzinssatz
Bei Zusage wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgelegt, danach wird der Zinssatz neu bestimmt.
Bereitstellungsprovision
0,25 % pro Monat für den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum
Auszahlung
96 %
Tilgung
- in gleich hohen vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre
- außerplanmäßige Tilgung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten möglich
Sicherheiten
Bankdurchgeleiteter Kredit:
bankübliche Sicherheiten, z.B. Grundschulden oder Bürgschaften
Direktkredit:
gebunden an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen
Kombinationsmöglichkeiten
Die Mittel aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien sind grundsätzlich mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar, nicht jedoch mit Krediten aus anderen KfW- oder ERP-Programmen.
Weitere Informationen:
www.kfw.de oder beim KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer 01801/33 55 77 (Ortstarif).