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Planung Ihrer Anlage
Vergütung und Förderung

Nutzen Sie die Einspeisevergütung und die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) auch für Ihre PV-Anlage. Es lohnt sich (Quellen: KfW, Solarpraxis AG):

  • Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbare Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten.
  • Darüber hinaus bietet die KfW bundesweit Förderkreditprogramme zur Modernisierung und Energieeinsparung an. Mittel aus den KfW-Programmen stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.

Neben der Bundes- und Landesförderung sollten Sie sich auch nach Zuschüssen der Kommunen oder Ihres Netzbetreibers vor Ort erkundigen. Informationen zu den unterschiedlichen Förderprogrammen der Bundesländer erhalten Sie auch beim Internationalen Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) unter:
http://www.iwr.de/solar/markt/foerder/laender/solar-bw.php

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Vergütungs- und Fördermöglichkeiten vor. Um sich über weitere Förderprogramme zu informieren, wenden Sie sich direkt an die KfW oder an das Internatinale Wirtschaftsforum für Regenerative Energien , dort berät man Sie gern. Nutzen Sie auch den Förderberater auf dieser Seite.

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